Explosionsschutz
Es werden durch uns folgende Leistungen angeboten:

 

  1. Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes mit Zonenplan.

  2. Ex-Prüfungen nach BetrSichV § 15 und § 16
  3. - § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
    - § 16 Wiederkehrende Prüfung

in Verbindung mit:
  • Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16) - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

  • Nr.4 - Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

  • Nr.5 - Wiederkehrende Prüfungen

    - 5.1 - "6-jährige Prüfung"; durch zur Prüfung befähigte Person nach Nummer 3.3
    - 5.2 - "3-jährige Prüfung"; durch zur Prüfung befähigte Person nach Nummer 3.1
    - 5.3 - "1-jährige Prüfung"; durch zur Prüfung befähigte Person nach Nummer 3.1

  • Erstellen der Prüfaufzeichnungen nach § 17 BetrSichV

    Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente werden durch die durch zur Prüfung befähigte Person nach Nummer 3.3 bereits seit Inkrafttreten der BetrSichV durchgeführt bzw. erstellt.

  • Zusätzliche Leistungen Explosionsschutz

    Zusätzlich zu den oben angegebenen Leistungen bieten wir Bauherren oder ausführenden Firmen im Vorfeld einer Baumaßnahme beratende Leistungen zum Explosionsschutz an. Dazu gehört unter anderem auch die Ausführung von Sicherheitseinrichtungen für den sicheren Betrieb von Geräten im Hinblick auf Explosionsgefahren - TRGS 725 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen.

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     © IfE Grothe GmbH 2022



    Zuletzt aktualisiert am 03.01.2022
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